ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
DELIAM UG (haftungsbeschränkt)
Wandsbeker Stieg 27
22087 Hamburg
Geschäftsführer: Saman Babaei
Handelsregister: HRB 199623 | Amtsgericht Hamburg
USt-IdNr.: DE4508026
E-Mail: Saman.Babaei@hamburg.de
Telefon: 040 28 28 32 25
Mobil: 0176 62024674
Stand: Juni 2026
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Verträge, die zwischen der DELIAM UG (haftungsbeschränkt) (nachfolgend „Auftragnehmer“ oder „wir“) und ihren Auftraggebern (nachfolgend „Auftraggeber“ oder „Kunde“) geschlossen werden. Sie gelten insbesondere für Werkverträge, Dienstleistungsverträge und verwandte Leistungen im Bereich Bodenverlegearbeiten, Renovierungen, Malerarbeiten, Gebäudereinigung, Hausmeisterservice, Entrümpelung, Umzüge und verwandte Dienstleistungen.
(2) Die AGB gelten einheitlich für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB und für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen, soweit keine abweichenden Regelungen getroffen werden. Gegenüber Verbrauchern gelten die verbraucherschützenden Vorschriften der §§ 305 ff. BGB uneingeschränkt.
(3) Individuelle Vereinbarungen (insbesondere in Angeboten, Auftragsbestätigungen oder schriftlichen Verträgen) haben Vorrang vor diesen AGB. Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende AGB des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Dies gilt auch dann, wenn der Auftragnehmer in Kenntnis entgegenstehender AGB des Auftraggebers Leistungen vorbehaltlos erbringt.
(4) Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, ohne dass es einer erneuten ausdrücklichen Einbeziehung bedarf. Zwingende gesetzliche Vorschriften (insbesondere des BGB, HGB, VOB/B soweit anwendbar und DSGVO) bleiben unberührt und haben Vorrang.
§ 2 Leistungen des Auftragnehmers
(1) Der Auftragnehmer erbringt folgende Leistungen (nicht abschließend):
- Fachgerechte Bodenverlegearbeiten (Vinyl, Laminat, Parkett, Designbeläge, Teppich etc.)
- Renovierungs-, Modernisierungs- und Instandsetzungsarbeiten
- Maler- und Lackierarbeiten
- Gebäudereinigung (Unterhalts-, Grund-, Bauend- und Sonderreinigungen)
- Hausmeisterservice und Objektservice
- Entrümpelung und Haushaltsauflösungen
- Möbeltransporte, Umzugsleistungen und Transportdienstleistungen
- Wohnungsübergaben mit detaillierten Protokollen
- Beratungs- und administrative Dienstleistungen (z. B. Anträge, Dokumentenerstellung)
(2) Der konkrete Leistungsumfang, die Beschaffenheit und der Umfang ergeben sich ausschließlich aus dem jeweiligen individuellen Angebot, der Auftragsbestätigung oder dem schriftlichen Vertrag. Zusatz- und Nachtragsleistungen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
(3) Die Leistungen werden nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik (DIN-Normen, VOB/C soweit anwendbar) und unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften erbracht. Der Auftragnehmer behält sich vor, Subunternehmer einzusetzen, wobei er für deren Auswahl und Überwachung haftet.
§ 3 Angebote, Besichtigung und Vertragsschluss
(1) Alle Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, soweit nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet. Sie stellen eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Auftraggeber dar.
(2) Der Vertrag kommt durch schriftliche oder elektronische (E-Mail) Auftragsbestätigung des Auftragnehmers, durch Unterzeichnung eines Vertrags oder durch tatsächliche Aufnahme der Leistungserbringung zustande.
(3) Angebote basieren auf den Angaben des Auftraggebers, einer Besichtigung vor Ort oder übermittelten Unterlagen (Maße, Pläne, Fotos, Beschreibungen). Diese Angaben gelten als richtig und vollständig. Bei Abweichungen, verdeckten Mängeln oder zusätzlichen Erfordernissen (z. B. Feuchtigkeit, Altlasten, Schimmel) ist der Auftragnehmer berechtigt, ein Nachtragsangebot zu erstellen oder den Vertrag anzupassen.
(4) Leistungsänderungen, Zusatzleistungen oder Erweiterungen bedürfen der Textform.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für die Leistungserbringung erforderlichen Mitwirkungshandlungen rechtzeitig, vollständig und kostenfrei zu erbringen. Dazu gehören insbesondere:
- Uneingeschränkter Zugang zum Objekt zu den vereinbarten Zeiten
- Bereitstellung von Baustrom, Wasser und ausreichender Beleuchtung
- Geeignete Park- und Ladeflächen in unmittelbarer Nähe
- Rechtzeitige Übergabe von Schlüsseln, Zugangscodes und Unterlagen
- Vollständige und wahrheitsgemäße Informationen über das Objekt (z. B. versteckte Leitungen, Schadstoffe, Vorschäden)
- Koordination mit anderen Gewerken
(2) Bei Verletzung der Mitwirkungspflichten ist der Auftragnehmer berechtigt, den Mehraufwand (z. B. Wartezeiten, zusätzliche Anfahrten) gesondert zu berechnen. Fristen verlängern sich entsprechend. Der Auftragnehmer ist bei erheblicher Verzögerung zur Kündigung berechtigt.
§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Die vereinbarten Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Sie basieren auf den zum Zeitpunkt des Angebots gültigen Kalkulationsgrundlagen.
(2) Sofern nichts anderes vereinbart ist, gilt folgende Zahlungsstruktur:
- 40 % Abschlag bei Auftragserteilung
- 40 % Abschlag nach wesentlichem Leistungsfortschritt
- 20 % Schlusszahlung nach Abnahme und Fertigstellung
(3) Zahlungen sind innerhalb von 10 Kalendertagen nach Rechnungsstellung fällig. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen (§ 288 BGB) zzgl. Mahnkosten.
(4) Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei begründeten Zweifeln an der Bonität Vorkasse oder Sicherheitsleistungen zu verlangen. Aufrechnung oder Zurückbehaltung durch den Auftraggeber ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig.
(5) Zusatzleistungen, Materialien, Entsorgung, Fahrtkosten und sonstige Aufwendungen werden gesondert ausgewiesen und berechnet.
§ 6 Termine und Ausführungsfristen
(1) Termin- und Fristangaben sind unverbindlich, soweit nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart.
(2) Bei höherer Gewalt, Materialengpässen, Witterungseinflüssen, behördlichen Anordnungen oder fehlender Mitwirkung des Auftraggebers verlängern sich die Fristen angemessen. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber unverzüglich.
(3) Gerät der Auftragnehmer in Verzug, haftet er nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
§ 7 Abnahme
(1) Die Leistungen gelten mit der Abnahme als erbracht. Die Abnahme erfolgt durch gemeinsames Protokoll (ggf. mit Fotos und Zustandsbeschreibung).
(2) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Abnahme unverzüglich nach Fertigstellung zu erklären. Mängel sind sofort schriftlich zu rügen. Versteckte Mängel unverzüglich nach Entdeckung.
(3) Bei nicht fristgerechter Abnahme gilt eine fiktive Abnahme gemäß § 640 Abs. 2 BGB. Mit der Abnahme geht die Gefahr auf den Auftraggeber über.
§ 8 Gewährleistung und Mängelhaftung
(1) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Die Gewährleistungsfrist beträgt für Werkleistungen an Bauwerken 5 Jahre, für sonstige Leistungen 2 Jahre ab Abnahme (bei Verbrauchern; bei Unternehmern ggf. kürzer, soweit zulässig).
(2) Der Auftragnehmer leistet zunächst Nacherfüllung (Nachbesserung oder Neuherstellung) nach seiner Wahl. Bei Fehlschlagen stehen dem Auftraggeber die gesetzlichen Rechte zu.
(3) Keine Haftung besteht für:
- Mängel aufgrund fehlerhafter Angaben oder Mitwirkung des Auftraggebers
- Verdeckte Mängel des Untergrunds (Feuchtigkeit, Schimmel, Altbeläge, Leitungen)
- Materialien, die vom Auftraggeber beigestellt werden
- Normale Abnutzung, unsachgemäße Nutzung oder Pflege
(4) Bei Bauwerksleistungen können ergänzend VOB/B-Regelungen vereinbart werden.
§ 9 Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet uneingeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
(3) Die Haftung für bereits vorhandene Schäden, indirekte Schäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Mitverschulden des Auftraggebers führt zur anteiligen Haftungsreduzierung.
§ 10 Besondere Regelungen für Umzüge und Transporte
(1) Für Umzüge gelten ergänzend die Vorschriften des HGB (§§ 451 ff.). Die Haftung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
(2) Wertgegenstände (Bargeld, Schmuck, Dokumente, Kunst etc.) sind vom Auftraggeber gesondert zu sichern oder zu transportieren. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für nicht deklarierte Wertgegenstände.
(3) Gefährliche Güter müssen vom Auftraggeber vorab deklariert werden. Bei Selbstverpackung haftet der Auftragnehmer nur eingeschränkt.
§ 11 Besondere Regelungen für Entrümpelung
(1) Der Auftraggeber hat wertvolle Gegenstände vor Beginn zu entfernen und zu deklarieren.
(2) Die Entsorgung erfolgt fachgerecht nach gesetzlichen Vorschriften. Eigentumsübergang an zurückgelassenen Gegenständen erfolgt soweit zulässig.
§ 12 Fotos, Referenzen und Werbung
Vorher-Nachher-Fotos und Referenzen dürfen nur anonymisiert (keine Personen, Adressen oder identifizierbare Merkmale) verwendet werden. Der Auftraggeber kann jederzeit widersprechen.
§ 13 Datenschutz
Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der DSGVO und des BDSG. Einzelheiten ergeben sich aus der separaten Datenschutzerklärung, die auf der Website verfügbar oder auf Anfrage erhältlich ist.
§ 14 Kündigung
(1) Der Vertrag kann von beiden Seiten aus wichtigem Grund fristlos gekündigt werden.
(2) Bei Kündigung durch den Auftraggeber sind die bis dahin erbrachten Leistungen sowie vereinbarte Entschädigungen zu vergüten.
§ 15 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Hamburg, soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Für Verbraucher gilt der gesetzliche Gerichtsstand.
(3) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam (Salvatorische Klausel). Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
(4) Änderungen dieser AGB bedürfen der Textform.
DELIAM UG (haftungsbeschränkt)
Wandsbeker Stieg 27, 22087 Hamburg
Geschäftsführer: Saman Babaei